Vor kurzem veröffentlichte ECHA den „Progress Report 2014”. Er enthält wertvolle Informationen für Registranten, die dabei sind, ihre REACH-Registrierungsdossiers zu erstellen.
Wichtige Empfehlungen der ECHA betreffen
- die Weise, wie Informationen zur Identität und Zusammensetzung einer Substanz angegeben werden sollen (z.B. im Falle von isomeren Formen)
- den erforderlichen Inhalt von Studienzusammenfassungen in IUCLID, um sie als „robust study summaries“ verwenden zu können
- die korrekte Erstellung von Testvorschlägen
- die vollständige Dokumentation von QSAR-Ergebnissen
- die Rechtfertigung von Read-across-Ansätzen
- die Beschreibung von nachgeschalteten Anwendungen und eine adäquate Expositionsschätzung (einschließlich der Rechtfertigung der Verwendung von Freisetzungsfaktoren oder spERCs).
Hier finden Sie den „Progress Report 2014” neben weiteren Informationen.
In der Technischen Anleitung Luft (TA Luft), Abschnitt Nr. 5.2.7.1.1, werden Maximalemissionen krebserzeugender Stoffe in die Umwelt begrenzt, wobei die Wirkstärke als „unit risk“ (geschätztes zusätzliches Krebsrisiko pro µg/m³) berücksichtigt wird. Drei Emissionsklassen werden ausgewiesen. In einem Ende Februar 2015 abgeschlossenen Projekt wurden 24 bestehende Zuordnungen von Substanzen in Emissionsklassen aktualisiert und zusätzliche 11 Stoffe analog klassiert. FoBiG entwickelte entsprechende Vorschläge im Auftrag des Umweltbundesamts, Berlin (Projekt: UBA Z6-55682/1) und diskutierte diese mit einem Fachgremium als Basis für eine Aktualisierung des Regelwerks. Ihr Kontakt für weitere Informationen bei FoBiG ist Fritz Kalberlah.
FoBiG hat in einem durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) geförderten Forschungsvorhaben die RCP-Methodik (RCP = reciprocal calculation procedure) zur Bewertung von Lösemittelkohlenwasserstoffgemischen am Arbeitsplatz weiterentwickelt. Der Vorschlag beinhaltet eine Umstrukturierung der Gruppierung der Kohlenwasserstofflösemittel, eine Anpassung der Gruppenleitwerte (GGV) gemäß den mittlerweile vorhandenen Daten und Ausschluss bestimmter Substanzen von der Beurteilung über diese Gruppenleitwerte. Erste Ergebnisse werden auf einem Poster bei der INRS Fachtagung über Chemikalien induzierte Risiken am Arbeitsplatz im April 2015 in Nancy präsentiert. Hier finden Sie das aktuelle Tagungsprogramm.
Derzeit ist der Blickwinkel der Europäischen Chemikaliengesetzgebung unter REACH nur mangelhaft auf den gezielten Schutz des Trinkwassers ausgerichtet. FoBiG entwickelte im Auftrag und in Kooperation mit dem Umweltbundesamt, Dessau, ein Konzept zur Charakterisierung von Substanzen, die als „persistent“ (P), „mobil“ (M) und „toxisch“ (T) im Rohwasser bewertet werden sollen. Die Identifizierung von Stoffen mit PMT Eigenschaften im Rohwasser ermöglicht deren Vermeidung oder Begrenzung. Dafür war es jedoch erforderlich, PMT Eigenschaften transparent und schlüssig zu definieren. Der Projektbericht (UBA-FKZ 371265416) wurde inhaltlich im November 2014 abgeschlossen und wird später in 2015 öffentlich verfügbar. Ergebnisse werden auf der SETAC 2015, in Barcelona, vorgestellt. Für weitere Informationen steht Ihnen Fritz Kalberlah als Kontakt bei FoBiG zur Verfügung.
FoBiG beschäftigt sich zusammen mit Prof. Birgit Grahl (Integrahl - Industrielle Ökologie, Heidekamp) und Dr. Eva Schmincke (PE International, Tübingen) mit einem Indikator zur Charakterisierung möglicher gesundheitlicher Auswirkungen von Bauprodukten im Rahmen der Umwelt-Produktdeklaration (EPD; ergänzende Information nach ISO 14025). Der Indikator TOXSCALE nutzt Stoffinformationen aus REACH und verknüpft diese nach Prinzipien, wie sie aus dem Life cycle assessment (LCA) bekannt sind. Anwendungsgebiet sind zunächst Bauprodukte mit der Option, auch einen Indikator zur Charakterisierung des Gefährdungspotenzials durch Gebäude zu entwickeln und auch ökotoxikologische Auswirkungen von Bauprodukten und Gebäuden einzubeziehen. Auftraggeber für die Entwicklung der ersten Stufe von TOXSCALE ist die Fa. BASF, Ludwigshafen. Das Projekt wird auf der SETAC 2015, in Barcelona vorgestellt. Ihr direkter Kontakt für weitere Informationen bei FoBiG ist Fritz Kalberlah.
Wie jedes Jahr veranstaltet der AK Regulatorische Toxikologie der Gesellschaft für Toxikologie (GT) im Vorfeld der DGPT-Jahrestagung einen interessanten Advanced Course – diesmal zum Thema REACH. Anhand von konkreten Fällen aus der Praxis diskutieren Industrie- und Behördenvertreter mit den Teilnehmern Anforderungen an toxikologische Studien und Bewertungen. Hier finden sie das aktuelle Programm.
Aufgrund unterschiedlicher Aussagen der ECHA zur Anzahl der benötigten Pflanzenspezies für eine OECD 208-Studie („Terrestrial Plant Test: Seedling Emergence and Seedling Growth“) stellte FoBiG eine Anfrage beim nationalen REACH-Helpdesk. Die Antwort: um eine OECD 208-Studie als chronischer Bodentest anzuerkennen, sind mindestens 6 Pflanzenarten zu untersuchen. Mehr Informationen hierzu finden Sie here.
Im Auftrag der Berufsgenossenschaft Holz und Metall hat FoBiG im Januar 2015 das Kühlschmierstoff-Komponenten Online-Informationssystem aktualisiert. In dem Online-System finden sich nach dieser Aktualisierung Information zu mehr als 370 KSS-Komponenten und für knapp 60 dieser Substanzen liegen weitergehende Informationen in Form von Formblättern vor. Die neue Version enthält die Informationen der im Dezember 2014 verabschiedeten VKIS-VSI-IGM-Stoffliste für Kühlschmierstoffe nach DIN 51385 für die Metallbearbeitung, aktualisierte Arbeitsplatzgrenzwerte und Einstufungsinformationen gemäß Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA in den Formblättern sowie aktualisierte Links zu REACH-Registrierungsdossiers einschließlich einer Bewertung der KSS-Relevanz der Substanzen (Stand: 19.12.2014). Sie finden das Kühlschmierstoff-Komponenten Online-Informationssystem unter http://www.kss-komponenten.de/index.html.
Liebe Freunde, Geschäftspartner und KollegInnen,
eine Methodik, um nach kritischen Stoffen im Roh- und Trinkwasser zu suchen, Schadstoffe im Innenraum, Kosmetikinhaltsstoffe, und vieles mehr: 2014 hat wieder viele spannende Projekte gebracht, mit unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten von Methodikentwicklung bis Stoffbewertung. Und die Zulassung unter REACH hat Fahrt aufgenommen. Zusammen mit unseren Partnern haben wir mehrere Dossiers erfolgreich eingereicht. Und noch etwas ist erfreulich: wir haben unser Team erweitert. Seit Oktober verstärkt Marie-Léonie Bohlen (MSc, Universität Amsterdam) unseren Ökotoxikologiebereich.
Wir bedanken uns für die angenehme und erfolgreiche Zusammenarbeit und wünschen allen schöne Weihnachten und einen guten Start in 2015!
Unser diesjähriges Rätsel sollte für diejenigen, die mit dem Periodensystem vertraut sind, kein großes Problem darstellen. Viel Spaß beim Rätseln.
Für Stoffe, die unter die Anhänge VIII bis X der REACH-Verordnung fallen, wird ein in vivo Test zur Untersuchung der hautirritierenden Wirkung gefordert, sofern die Ausnahmen nach Spalte 2 nicht zutreffen. Wie in einem kürzlich stattgefundenen ChemicalWatch Seminar dargestellt ist ein in vivo Test nicht automatisch notwendig, selbst wenn diese Ausnahmen nicht zutreffen. Nach Anhang XI kann auf einen in vivo Test verzichtet werden, wenn gut dokumentierte Ergebnisse aus validierten in vitro Tests vorliegen, die für eine Einstufung ausreichend sind. Für den Endpunkt Hautreizung wären dies ein validierter in vitro Test auf korrosive Wirkung (z.B. OECD 430, 431 oder 435), der bei negativem Ergebnis durch einen validierten in vitro Test für die Hautirritation (z.B. OECD 439) ergänzt wird. Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Am 24.11.2014 wurde der EMA Leitfaden „Guideline on setting health based exposure limits for use in risk identification in the manufacture of different medicinal products in shared facilities” veröffentlicht, der die Ableitung von “permitted daily exposures” (PDE) behandelt. PDE sind toxikologisch abgeleitete Werte zur Beurteilung von Restkonzentrationen bei der Herstellung von verschiedenen pharmazeutischen Wirkstoffen in einer technischen Anlage im Zuge der Reinigungsvalidierung. Bedeutsam in diesem Zusammenhang: die überarbeitete Version von Anhang 15 der Good Manufacturing Guidelines (GMP) „Qualification and Validation“, der im Juni 2015 in Kraft treten wird, schreibt die Verwendung von PDE zur Beurteilung und Qualitätssicherung der Reinigungsvalidierung vor. Bei Fragen steht Ihnen Klaus Schneider als Ansprechpartner zur Verfügung.
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