Im Oktober 2014 erhielt FoBiG – zusammen mit Fraunhofer ITEM – von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) den Auftrag, eine Prozedur zur Identifizierung chemischer Risiken in der Nahrungskette zu testen. Diese Pilotstudie wird 100 unter REACH registrierte Substanzen auswählen und prüfen, ob die Prozedur Chemikalien identifizieren kann, die ein Risiko in Lebens- und Futtermitteln darstellen könnten. Die ursprüngliche, von der EFSA entwickelte Prozedur, die während des Projektes angepasst wird, wurde in einem 2014 publizierten technischen Bericht der EFSA beschrieben. Das Projekt mit einer Laufzeit von 18 Monaten soll im März 2016 abgeschlossen werden.
In einer vor kurzem erfolgten Mitteilung hat ECHA eine Klarstellung bezüglich der Testanforderungen an Kosmetikinhaltsstoffe unter REACH veröffentlicht. Danach sind trotz des Testverbots der Kosmetik-Verordnung für alle die menschliche Gesundheit von Arbeitern betreffenden Endpunkte Daten erforderlich. In der Konsequenz werden sich damit die Testanforderungen an Kosmetikinhaltsstoffe kaum von denen anderer REACH-Substanzen des gleichen Tonnagebands unterscheiden. Weitere Details finden Sie hier.
Diese Konferenz gibt einen aktuellen Überblick über die gesetzliche Situation im Bereich der Biozide. Vorgestellt werden die neuesten Entwicklungen und aufkommenden Probleme, z.B. im Bereich der Nanomaterialien oder die Auswirkungen der CLP, nach dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biocidal Products Regulation (BPR) im September 2013. Wenn Sie Fragen zur Zulassung von Biozidprodukten haben, steht Ihnen Klaus Schneider zur Verfügung.
Die bioziden Wirkstoffe Methylisothiazolon (MIT) und 5-Chlormethylisothiazolinon (CIT) werden einzeln oder gemeinsam (Handelsprodukt Kathon) als Konservierungsmittel in unterschiedlichen Produkten des täglichen Gebrauchs (z.B. Kosmetika) eingesetzt und lassen sich weitverbreitet in der Raumluft nachweisen. Die Substanzen sind unter anderem reizend und sensibilisierend. Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe Innenraumrichtwerte und die Kommission Human-Biomonitoring des Umweltbundesamts befasst sich aktuell mit der Bewertung dieser Substanzen. Die wissenschaftlichen Grundlagen werden von FoBiG im Auftrag des Umweltbundesamtes erarbeitet.
Die Europäische Kommission hat am 26. September 2014 ein Konsultationsverfahren zu den Kriterien für endokrine Disruptoren (ED) eröffnet (Laufzeit bis 16.01.2015), um die Folgen der anstehenden Entscheidungen im Bereich der Biozide und Pestizide besser abschätzen zu können. Nähere Informationen zum Konsultationsprozess finden Sie hier. Während die Kommission noch über die Kriterien für ED und mögliche regulatorische Konsequenzen berät, wurde von der Dänischen Umweltbehörde bereits für DEHP und andere Phthalate die von der Endocrine Disruptors Expert Advisory Group vorgeschlagenen Kriterien (JRC, 2013) angewendet, um eine Aufnahme in Annex XIV vorzuschlagen. Haben Sie Fragen zu Endokrinen Disruptoren unter REACH?
Für Firmen, die Unterstützung beim Zulassungsverfahren unter REACH oder einen Erfahrungsaustausch mit anderen Partnern suchen, bietet ECHA einen Partnerservice an, um geeignete Partner für das Zulassungsverfahren zu finden. Näheres dazu siehe hier. Sie finden in der Partnerliste der ECHA auch FoBiG und RPA Ltd.
Für Zulassungsanträge unter REACH kooperiert FoBiG eng mit den britischen Consultants RPA Ltd. in Loddon. Beide Beratungsfirmen arbeite(te)n erfolgreich in mehreren abgeschlossenen oder laufenden Zulassungsverfahren im Auftrag von Firmen oder Konsortien zusammen. Dabei bringt RPA die Expertise für sozioökonomische Analyse (SEA) und die technischen und ökonomischen Aspekte der Bewertung möglicher Alternativsubstanzen ein. Die Hauptarbeitsgebiete von FoBiG sind Optimierungen des CSR (speziell im Hinblick auf eine verbesserte Expositionsabschätzung) und die Abschätzung der Gefährdungs- und Risikopotenziale alternativer Substanzen.
FoBiG-Mitarbeiter Jan Oltmanns hat zusammen mit Kollegen des Öko-Instituts und EUROSTAT die Einstufung aus REACH-Registrierungsdossiers mit der rechtlich verbindlichen harmonisierten Einstufung für 142 Substanzen verglichen, die in sehr großen Mengen hergestellt werden. Die Analyse, die kürzlich in der Zeitschrift Regulatory Toxicology & Pharmacology veröffentlicht wurde, zeigt, dass für eine bedeutende Anzahl Substanzen strengere Einstufungen in den REACH-Registrierungsdossiers vorlagen und oftmals eine Einstufung für zusätzliche Endpunkte erfolgte, die in der harmonisierten Einstufung nicht abgedeckt waren. Die Autoren schlussfolgern, dass REACH zu einer verbesserten Gefahrencharakterisierung führt.
ECHA informierte kürzlich über ein Update von CHESAR, das nun sogenannte SCEDs (Specific Consumer Exposure Determinants) enthält. SCEDs beinhalten von der Industrie entwickelte Verwendungsbedingungen und ihre numerischen Werte, die eine genauere Beschreibung von Expositionsszenarien ermöglichen sollen. Kürzlich verglich und bewertete FoBiG im Auftrag des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) die in gängigen Tier I Verbraucherexpositionsmodellen (ECETOC TRA, REACT, EGRET) verwendeten Parameter und Standardannahmen (der Bericht wird in Kürze vom BfR veröffentlicht, ein Fachartikel ist in Vorbereitung).
FoBiG beschäftigt sich in einem von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) geförderten Forschungsvorhaben mit der Weiterentwicklung der RCP-Methodik (RCP = reciprocal calculation procedure) zur Bewertung von Lösemittelkohlenwasserstoffgemischen am Arbeitsplatz (Pflaumbaum et al., 2008a,b). In Absprache mit relevanten Gremien, der herstellenden Industrie und Vertretern des Instituts für Arbeitsschutz der DGUV (IFA) findet eine Überprüfung der bisherigen Gruppengrenzwerte statt, und - falls nötig - eine Neuordnung der Gruppen mit angepassten Gruppengrenzwerten. Interessierte Akteure, die ggf. neuere toxikologische Daten zu kohlenwassersstoffhaltigen Lösemitteln innehaben, werden eingeladen, diese Daten in die Neubewertung mit einfließen zu lassen.
Eine überarbeitete und übersetzte Ausgabe des Lehrbuchs Regulatorische Toxikologie (Hrsg. F-X. Reichl, M. Schwenk) ist nun beim Springer-Verlag erschienen. Es enthält mehrere Beiträge von FoBiG-MitarbeiterInnen (Karin Heine, Martin Hassauer und Klaus Schneider) zu Themen wie Referenzwerte, Beurteilung der Datenqualität und Extrapolationsfaktoren.
In der Zeitschrift "Arbeitsmedizin – Sozialmedizin – Umweltmedizin" (ASU) ist unter Mitwirkung von FoBiG Mitarbeitern in der April-Ausgabe ein Artikel erschienen. Er beschäftigt sich mit dem Allergierisiko von Expoxidharzinhaltsstoffen und erfolgversprechenden Schutzmaßnahmen, um die Erkrankungszahlen vor allem nach beruflicher Exposition im Bausektor zu senken. Zum Inhalt der Zeitschrift geht es hier.
Unsere Veröffentlichung zu den Ergebnissen für Blei aus dem LExUKon-Projekt in Zusammenarbeit mit dem BfR erscheint demnächst in „Food Additives & Contaminants“.
Die Vorabpublikation finden Sie hier.