Aktuelles

Anlässlich der Übernahme von EUSES durch ECHA waren Interessensvertreter der Gebiete Industriechemikalien und Biozide zu einem durch ECHA organisierten Workshop eingeladen, an dem unser Mitarbeiter Markus Schwarz teilnahm. Es ging um erforderliche Updates sowohl der Releasemodule als auch der Module zur Modellierung des Umweltverhaltens. Teilnehmer konnten vorab auch eigene Themenvorschläge einbringen. Somit ergaben sich insgesamt 27 Updatevorschläge, die zur Diskussion standen. Detaillierte Darstellungen jedes Vorschlages sind im „Annex 2“-Dokument veröffentlicht, das auf der ECHA-Webseite heruntergeladen werden kann. Alle Themen wurden erläutert und diskutiert, 12 davon waren im Vorhinein mit Blick auf Entwicklungsstand und Auswirkungen priorisiert worden. Die Teilnehmer wählten ca. 8 Themen zur vertieften Diskussion in Form eines „World Cafés“ aus. Ziel der Veranstaltung war eine erste Priorisierung von Updateerfordernissen. ECHA beabsichtigt eine Dokumentation des Workshops zum Download zur Verfügung zu stellen. Eine detailliertere Folgestudie zu Erfordernissen, Lösungen und damit verbunden Kosten ist für Q4 2018 bis Q2 2019 geplant und soll als Entscheidungsbasis für eine Neugestaltung und Updates von EUSES (möglicherweise Q4 2019 bis Q3 2021) dienen.

Im März dieses Jahres wurde der Entwurf einer ECHA Leitlinie zum ANNEX VIII der bestehenden CLP Verordnung veröffentlicht. Ab dem 1. Januar 2020 werden Importeure und nachgeschaltete Anwender verpflichtet sein, humantoxikologisch eingestufte Gemische für Verbraucheranwendungen an EU Poison Centres zu melden. Die Leitlinie soll helfen, die Verpflichtungen für alle Akteure klar zu machen und die Umsetzung zu gewährleisten. Zudem wurde Ende April das harmonisierte Poison Centres Notification (PCN) Format veröffentlicht. Das Tool zur Generierung eines Unique Formula Identifiers (UFI) liegt ebenfalls bereits vor.

Bei Fragen zu den Notifizierungspflichten wenden Sie sich an Eva Kaiser.

Das Institut für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) betreibt das Gefahrstoffinformationssystem (GESTIS). Hierzu gehört die sogenannte „Stoffdatenbank“. In dieser sind Fachinformationen und Expertenwissen zu etwa 9400 Gefahrstoffen strukturiert zusammengefasst. Sie stellt somit ein praxisbezogenes Nachschlagewerk für den sicheren Umgang am Arbeitsplatz dar. FoBiG hat im März 2018 den Auftrag erhalten über die nächsten zwei Jahre kontinuierlich die stoffbezogenen arbeitsmedizinisch-toxikologischen Informationen zu überprüfen und wenn notwendig zu aktualisieren oder gänzlich neue Zusammenfassungen zu erarbeiten. In der ersten Bearbeitungsphase werden Lithium und diverse Lithiumverbindungen behandelt.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Karin Heine.

Wir möchten unser wissenschaftliches Team ergänzen und eine unbefristete Stelle für Toxikologie besetzen. Die Stellenbeschreibung und Details zur Bewerbung finden Sie in der Ausschreibung.

Am 9. März 2018 findet in Brüssel ein Stakeholder-Workshop zu einem Projekt im Auftrag der Europäischen Kommission, Generaldirektion Umwelt statt.
Das Projekt mit dem Titel „Approaches and tools to support consumer exposure assessment under REACH” hat die Kommunikation von Informationen zur Verbraucherexposition unter REACH zum Thema. In ihren REACH-Dossiers verwenden Registranten Informationen zur Substanz und zu den Anwendungsbedingungen zur Beschreibung der sicheren Verwendung von Verbraucherprodukten. Das Projekt zielt darauf ab, die Art und Weise, wie diese Informationen an die Lieferkette weitergegeben werden, zu verbessern. FoBiG unterstützt die Projektpartner, die niederländische Behörde RIVM und Risk and Policy Analysts Ltd. (RPA) in der Durchführung dieses Projektes.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Klaus Schneider.

FoBiG-Mitarbeiter Jan Oltmanns und Marie-Léonie Bohlen haben zusammen mit Kollegen von Fraunhofer ITEM, der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowie deren externen Experten einen neuen Ansatz zur Identifizierung potenzieller Risiken in der Nahrungskette in dem Sonderband „Modeling in Environmental Chemistry“ der Zeitschrift „Environmental Science: Processes & Impacts“ vorgestellt. Der Artikel „Development of a novel scoring system for identifying emerging chemical risks in the food chain“ basiert auf einem zwischen 2014 und 2016 für die EFSA durchgeführten Projekt (Abschlussbericht hier verfügbar) und diskutiert darüber hinaus Anwendungsbereiche für das entwickelte Verfahren.

Ihr Kontakt für weitere Informationen bei FoBiG ist Jan Oltmanns.

In der 50. Ausgabe des Gemeinsamen Ministerialblattes (GMBl, Datum: 30.11.2017) wurden die von FoBiG im Auftrag der DGUV überarbeiteten Arbeitsplatzgrenzwerte, die innerhalb des RCP-Konzepts (reciprocal calculation procedure) zur Bewertung von Kohlenwasserstoffgemischen Anwendung finden, veröffentlicht und besitzen nunmehr Rechtsgültigkeit. Außerdem wurde in der letzten Ausgabe von 2017 der Zeitschrift „Gefahrstoffe - Reinhaltung der Luft“ der erste Teil einer zweiteiligen Publikation zu diesem Thema veröffentlicht. Darin wird beschrieben wie die neuen Arbeitsplatzgrenzwerte abgeleitet wurden.

In der 50. Ausgabe des Gemeinsamen Ministerialblattes (GMBl, Datum: 30.11.2017) wurden die von FoBiG im Auftrag der DGUV überarbeiteten Arbeitsplatzgrenzwerte, die innerhalb des RCP-Konzepts (reciprocal calculation procedure) zur Bewertung von Kohlenwasserstoffgemischen Anwendung finden, veröffentlicht und besitzen nunmehr Rechtsgültigkeit. Außerdem wurde in der letzten Ausgabe von 2017 der Zeitschrift „Gefahrstoffe - Reinhaltung der Luft“ der erste Teil einer zweiteiligen Publikation zu diesem Thema veröffentlicht. Darin wird beschrieben wie die neuen Arbeitsplatzgrenzwerte abgeleitet wurden.

11. Dezember 2017
Frohe Weihnachten

“The Times They Are A-Changin” (Bob Dylan)

Zum Ende des Jahres 2017 blicken wir zurück: Auf unseren Workshop zum 25. Jubiläum im Juni –
herzlichen Dank an alle, die diesen schönen Anlass mit uns in Oberbergen gefeiert haben – und
auf viele spannende Projekte, zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung, zur Richtlinie
2004/37/EG zu Karzinogenen und Mutagenen am Arbeitsplatz, Bewertung von Gummipartikeln
in Kunstrasen, und vielen REACH-Registrierungs- und Zulassungsprojekten, um nur ein paar zu
nennen.
Das Jahr 2018 wird eine wichtige Änderung bringen: unsere Urgesteine Martin Hassauer und
Fritz Kalberlah (der Gründer von FoBiG) gehen in den Ruhestand und verlassen die Firma. Ulrike
Schuhmacher-Wolz, Karin Heine, Markus Schwarz und Eva Kaiser treten als Gesellschafter in
FoBiG ein. Grund genug, uns in dieser Zusammensetzung zu verewigen. Also, kein Rätsel dieses
Jahr, aber vielleicht wieder 2018?
Wir wünschen allen eine wohlverdiente Pause, erholsame Weihnachtstage und einen guten
Start ins Neue Jahr!

Wir möchten unser wissenschaftliches Team ergänzen und eine unbefristete Stelle für Ökotoxikologie oder Umweltwissenschaften besetzen.

Die Stellenbeschreibung und Details zur Bewerbung finden Sie in der Ausschreibung.

Die im Juni 2017 veröffentlichte Überarbeitung der ECHA-Leitlinie für die PBT/vPvB-Bewertung (Leitlinien zu den Informationsanforderungen und zur Stoffsicherheitsbeurteilung, Kapitel R.11) führt als neues Screening-Kriterium zur Beurteilung der Bioakkumulation in luftatmenden terrestrischen Organismen eine Kombination aus zwei Verteilungskoeffizienten (octanol-water (Kow) und octanol-air (Koa)) ein: log Kow > 2 und log Koa > 5. Der log Koa wird unter der REACH-Verordnung nicht als eigenständige Information gefordert und muss daher separat bestimmt oder abgeschätzt werden. Momentane Arbeiten von FoBiG zeigen, dass ein beträchtlicher Teil der registrierten Chemikalien die neuen Screening-Kriterien für die Bioakkumulation in luftatmenden terrestrischen Organismen erfüllen dürfte.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Jan Oltmanns.

Im Mai 2017 ist die Verordnung (EU) 2017/542 als Annex VIII zur bestehenden CLP Verordnung verabschiedet worden. Durch die neue Verordnung werden Importeure und nachgeschaltete Anwender dazu verpflichtet, humantoxikologisch eingestufte Gemische an EU Poison Centres zu melden. Für die Meldung wird derzeit ein harmonisiertes Poison Centres Notification (PCN) format entwickelt sowie ein Tool zu Generierung eines Unique Formula Identifiers (UFI). Das PCN-Format soll Anfang 2018 bereitgestellt werden. Erste Deadline zur Notifizierung von gefährlichen Gemischen für Verbraucheranwendungen ist der 1. Januar 2020.

Bei Fragen zu den Notifizierungenspflichten, wenden Sie sich an uns!